Beihilfe
Bei·hil·fe
<Beihilfe, Beihilfen> die Beihilfe SUBST1. Unterstützung finanzielle oder materielle Hilfe Wegen des Hochwasserschadens erhält die Famile eine einmalige Beihilfe., Beamte erhalten eine Beihilfe zu den Leistungen der Krankenkasse.
-antrag, Arbeitslosen-, Ausbildungs-, Familien-
2. rechtsw.: vorsätzliche Hilfeleistung bei der Vorbereitung oder Ausführung einer Straftat Wer Beihilfe bei einer Straftat geleistet hat, wird vor Gericht angeklagt.
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Bei•hil•fe
die; -, -n1. Geld, das man unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat bekommt (meist wenn das eigene Geld nicht ausreicht) <Beihilfe beantragen, bekommen>
|| -K: Arbeitslosenbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe, Familienbeihilfe
2. Beihilfe (zu etwas) Jur; das Verhalten, mit dem man jemanden dazu ermutigt od. ihm dabei hilft, eine kriminelle Tat zu planen od. auszuführen <Beihilfe zum Mord, zur Flucht; (jemandem) Beihilfe leisten>
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Beihilfe
(ˈbaihɪlfə)substantiv weiblich nur Singular
Beihilfe
1. staatliche finanzielle Unterstützung Ausbildungsbeihilfe Beihilfe beantragen, bekommen
2. Recht die Mithilfe bei einer kriminellen Tat Er wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
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