Ein·spruch
<Einspruchs (Einspruches), Einsprüche> der Einspruch SUBST rechtsw.: Widerspruch gegen das Urteil oder den Beschluss eines Gerichts/ einer Behörde Der Angeklagte hat gegen das Urteil Einspruch erhoben., Ich erhebe Einspruch!, Dem Einspruch wird stattgegeben!-sfrist, -srecht
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Ein•spruch
der; Jur, Adm geschr; eine schriftliche Erklärung (in einer vorgegebenen Form), dass man eine Entscheidung, ein Urteil o. Ä. nicht akzeptiert ≈ Protest <Einspruch (gegen etwas) erheben, einlegen; einem Einspruch stattgeben>|| K-: Einspruchsfrist, Einspruchsrecht
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Einspruch
(ˈainʃprʊx)substantiv männlich
Einspruch(e)s , Einsprüche (-ʃprʏçə)
Recht offizieller Widerspruch gegen etw. Einspruch gegen einen Bescheid einlegen / erheben
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Übersetzungen
Ein|spruch
Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
| Einspruch wurde nicht erhoben. | → | Application was left unopposed. |
| Einspruch abgewiesen! | → | Objection overruled! |
| Einspruch abgelehnt! | → | Objection overruled! |