Einspruch

Ein·spruch

 <Einspruchs (Einspruches), Einsprüche> der Einspruch SUBST rechtsw.: Widerspruch gegen das Urteil oder den Beschluss eines Gerichts/ einer Behörde Der Angeklagte hat gegen das Urteil Einspruch erhoben., Ich erhebe Einspruch!, Dem Einspruch wird stattgegeben!
-sfrist, -srecht

PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Ein•spruch

der; Jur, Adm geschr; eine schriftliche Erklärung (in einer vorgegebenen Form), dass man eine Entscheidung, ein Urteil o. Ä. nicht akzeptiert ≈ Protest <Einspruch (gegen etwas) erheben, einlegen; einem Einspruch stattgeben>
|| K-: Einspruchsfrist, Einspruchsrecht

TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.

Einspruch

(ˈainʃprʊx)
substantiv männlich

Einspruch(e)s , Einsprüche (-ʃprʏçə)

Recht offizieller Widerspruch gegen etw. Einspruch gegen einen Bescheid einlegen / erheben

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Übersetzungen

Ein|spruch

Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007

Einspruch wurde nicht erhoben.Application was left unopposed.
Einspruch abgewiesen!Objection overruled!
Einspruch abgelehnt!Objection overruled!